Sanktionsrichtlinie der Scitor AG
1. Zweck
Ziel dieser Sanktionsrichtlinie ist es sicherzustellen, dass die Scitor AG sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Sanktionsvorschriften einhält. Die Richtlinie dient dazu, sanktionierten Personen, Unternehmen, Organisationen und Jurisdiktionen den Zugang zu den Dienstleistungen der Scitor AG wirksam zu verwehren.
2. Geltungsbereich
- alle Mitarbeitenden, Organe und Beauftragten der Scitor AG
- sämtliche Geschäftsbereiche und Tätigkeiten der Scitor AG
- alle Kunden, wirtschaftlich Berechtigten, Gegenparteien und Geschäftspartner
3. Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
- Resolutionen und Sanktionslisten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN)
- Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zu gezielten Finanzsanktionen und Proliferationsfinanzierung
- International anerkannte Best Practices zur Sanktions-Compliance (z. B. Wolfsberg-Grundsätze)
- Anwendbare gesetzliche und regulatorische Vorschriften der Schweiz
4. Grundsätze der Sanktions-Compliance
Die Scitor AG geht keine Geschäftsbeziehungen ein und unterhält keine bestehenden Beziehungen mit:
- Personen oder Unternehmen auf internationalen Sanktionslisten (insbesondere UN-Sanktionslisten)
- Parteien, die direkt oder indirekt im Auftrag sanktionierter Personen handeln oder von diesen kontrolliert werden
- Kunden oder Geschäftspartnern aus Jurisdiktionen, die von der FATF als Hochrisiko- oder Nicht-Kooperationsländer eingestuft werden
- sonstigen Parteien mit erhöhtem Sanktions- oder Umgehungsrisiko
5. Screening und laufende Überwachung
- Abgleich aller relevanten Parteien (inkl. wirtschaftlich Berechtigter) mit internationalen Sanktionslisten vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
- Laufende Überwachung von Kunden und Transaktionen während der Geschäftsbeziehung
- Unverzügliche Prüfung von Verdachtsmomenten auf Sanktionsumgehung oder verbotene Aktivitäten
6. Meldepflichten
- Unverzügliche Meldung tatsächlicher oder vermuteter Übereinstimmungen mit Sanktionslisten an die Compliance-Funktion
- Entscheidung über geeignete Maßnahmen einschließlich Sperrung von Geschäftsbeziehungen und Information der zuständigen Behörden
7. Rollen und Verantwortlichkeiten
Compliance-Funktion / Sanktionsbeauftragte:
Verantwortlich für Pflege der Sanktionslisten, Überwachung der Screening-Prozesse und Eskalation relevanter Sachverhalte.
Mitarbeitende:
Verpflichtet zur Einhaltung dieser Richtlinie, zur Meldung von Verdachtsfällen sowie zur Teilnahme an Schulungen.
8. Schulung und Sensibilisierung
- Regelmäßige Schulungen zur Sanktions-Compliance
- Inhalte u. a. internationale Sanktionen, Screening-Prozesse und Warnsignale für Sanktionsumgehung
9. Aufbewahrung von Unterlagen
Aufzeichnungen zu Sanktionsprüfungen, Überwachungen und Meldungen werden mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt, sofern keine längeren gesetzlichen Fristen gelten.
10. Durchsetzung und Maßnahmen
Verstöße gegen diese Sanktionsrichtlinie können arbeitsrechtliche Maßnahmen sowie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
11. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Sanktionsrichtlinie wird mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, um Änderungen internationaler Sanktionsregelungen und regulatorischer Anforderungen zu berücksichtigen.
Scitor AG
Talstrasse 20
8001 Zurich
Switzerland
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